Endbenutzerlizenzvertrag (EULA)
WICHTIG: BEI DIESEM SOFTWARE-ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG („EULA“) HANDELT ES SICH UM EIN RECHTLICH BINDENDES DOKUMENT ZWISCHEN IHNEN UND DER JOACHIM KITTELBERGER – SOFTWARE-ENTWICKLUNG, IM FOLGENDEN KIBESOFT GENANNT. LESEN SIE IHN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN UND BENUTZEN. DURCH DIESEN VERTRAG WIRD IHNEN DIE NUTZUNGSBEFUGNIS AN DER SOFTWARE ÜBERTRAGEN. DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN ENTHALTEN AUSSERDEM GEWÄHRLEISTUNGSINFORMATIONEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. DURCH INSTALLATION UND VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKENNEN SIE DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN BEDINGUNGSLOS AN. WENN SIE SICH MIT DEIESN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ABBRECHEN“ UND INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT. BRINGEN SIE DIESE STATTDESSEN ZU DEM HÄNDLER ZURÜCK, BEI DEM SIE SIE ERWORBEN HABEN: DORT WIRD IHNEN DER VOLLE KAUFPREIS ZURÜCKGERSTATTET.
DIESER LIZENZVERTRAG BETRIFFT AUSSCHLIESSLICH SOFTWARE, DIE VON KIBESOFT BEREITGESTELLT WIRD, UNABHÄNGIG DAVON, OB IM VORLIEGENDEN DOKUMENT AUCH ANDERE SOFTWAREPROGRAMME GENANNT ODER BESCHRIEBEN WERDEN.
1.
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrage sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm, die auf dem Datenträger befindliche Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, soweit nicht anders gekennzeichnet. Diese werden im folgenden als „SOFTWAREPRODUKT“ bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das SOFTWAREPRODUKT aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an dem SOFTWAREPRODUKT selbst ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT ohne Datenträger über das Internet bezogen haben („Instant-Download“) oder das SOFTWAREPRODUKT im Bundle mit einem anderen Produkt erhalten haben (OEM-Version). Das SOFTWAREPRODUKT ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in das SOFTWAREPRODUKT integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen bei der Installation dieser Software angezeigt werden.
2.
Umfang der Benutzung
KibeSoft gewährt Ihnen für
die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche
Recht (im folgenden als „Lizenz“ bezeichnet), die beiliegende Kopie des
SOFTWAREPRODUKTES auf einem einzelnen Computer gleichzeitig zu benutzen. Sie
dürfen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen,
welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine
weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der
Originaldatenträger und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort
aufbewahrt werden. Verschenken, Vermieten und Verleih des SOFTWAREPRODUKTES
sind ausdrücklich untersagt.
Wenn Sie mehrere Lizenzen des
SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl
an Datenträgern übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten. – In
jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des
SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. – Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.
3.
Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist
untersagt,
·
das SOFTWAREPRODUKT und schriftliches Material einem Dritten zu
übergeben oder zugänglich zu machen (eine Ausnahme stellt hier eine sogenannte
Test- oder Sharewareversion des SOFTWAREPRODUKTES dar (entsprechend
gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe freigegeben ist. Dies
schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von Zeitschriften oder
Download-Archive im Internet ein)
·
das SOFTWAREPRODUKT abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu
decompilieren oder zu disassemblieren, von dem SOFTWAREPRODUKT abgeänderte
Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von dem
SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder
Marken- und Warenzeichen zu verändern oder zu entfernen
·
das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder
vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke
oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen.
4.
Gewährleistung, Zusicherungen
Das SOFTWAREPRODUKT wird
entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert. KibeSoft leistet
innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz a) für defekte
Datenträger, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist b) für den
Fall, dass das SOFTWAREPRODUKT im Sinne der mitgelieferten Beschreibung
grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist KibeSoft nicht in der Lage, die
Gewährleistung zu erbringen, habe beide Seiten das Recht, unter Erstattung des
Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen. In
Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene
Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von
Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur
Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.
5.
Haftung
Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des SOFTWAREPRODUKTES sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellem Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von KibeSoft verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
6.
Haftungshöhe
Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt.
7.
Datenschutz
Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet,
8.
Händler
An Händler liefern wir unsere Software ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.
9.
Rückgaberecht und Gerichtstand
Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des Poststempels) des SOFTWAREPRODUKTES die Möglichkeit der Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen der versiegelten CD-Verpackung bzw. Installation oder Benutzung auf dem Computer ist ein Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen, weil für den Lizenznehmer dann keine Möglichkeit mehr besteht zu beweisen keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu besitzen. Das gleiche gilt auch für den Bezug von Software ohne Datenträger (sogenannter „Instant-Download“).
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von KibeSoft. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kirchberg, den 05. Mai 2003